Alt-Text

  

Sie können auch hier unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF Datei herunter laden. Dazu benötigen Sie den kostenlosen Reader von Adobe.

cm&p AGB

AGB

AGB der Cramer & Müller Unternehmensberatung GmbH, Frankfurt am Main, im Folgenden kurz "C&M" genannt

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Coachings- und Schulungsangebote der C&M und für sämtliche Verträge der C&M mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der C&M angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
  2. Soweit Beratungsverträge oder -angebote der C&M schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
  3. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer oder bei mündlicher Auftragserteilung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch C&M zustande.


§ 2 Obliegenheitspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die C&M umfassend über die Situation des Unternehmens sowie sämtliche Umstände, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, permanent zu informieren. C&M wird lediglich Fragen stellen, die unmittelbar mit dem Auftrag in Verbindung stehen.


§ 3 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

  1. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch C&M oder durch den Kunden ist möglich.
  2. Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare der C&M sind abzurechnen und zu zahlen.


§ 4 Geschäftspartner

C&M ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.


§ 5 Reisekosten und sonstige Auslagen

  1. Reisekosten mit dem PKW werden mit 0,60 € abgerechnet.
  2. Bei Bahnfahrten wird die 2. Klasse mit den entsprechenden Zuschlägen (z.B. ICE) zu Grunde gelegt.
  3. Bei Flugreisen ist nach Möglichkeit die Economy-Klasse zu buchen.
  4. Übernachtungen erfolgen in Mitteklasse-Hotels (maßgeblich ist die 3 Sterne***-Bewertung von HRS).
  5. C&M kann Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöhen.


§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung

  1. C&M rechnet Honorare und Auslagen monatlich im Nachhinein ab.
  2. Rechnungen der C&M sind sofort zur Zahlung fällig.
  3. C&M ist berechtigt, die Arbeit am Projekt ruhen zu lassen, sofern der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug ist.
  4. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die C&M berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.


§ 7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

  1. Die C&M kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn Fixtermine vereinbart sind und die C&M die Verzögerung zu vertreten hat.
  2. Nicht zu vertreten hat die C&M beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der C&M, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluß nicht vorhersehbar waren und der C&M die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
  3. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die C&M berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen die Leistung der C&M dauerhaft unmöglich, so wird die C&M von ihren Vertragspflichten frei.


§ 8 Haftung

  1. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, daß der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der C&M ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen.
  2. C&M haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der C&M vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
  3. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die C&M verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit.
  4. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von C&M mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.


§ 9 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

  1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der C&M gilt nur deutsches Recht.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der C&M keine Wirkung, selbst wenn die C&M ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Frankfurt.
  2. Gerichtsstand für alle Klagen gegen die C&M ist Frankfurt. Für Klagen der C&M gegen den Kunden ist Frankfurt gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


§ 11 Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner

  1. C&M und Auftragnehmer stimmen überein, daß jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird.
  2. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen oder Vertragsteile in Kraft.


Frankfurt, Juni 2011

Diese AGB gelten seit 01.11.2007. Alle vorherigen Auftragsformulare und AGB sind für Neuverträge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar.

Treten Sie in Kontakt mit uns

069 / 1504 3528 10
Callback